Die Kanzlei Voß rechtsanwalt stellt nicht nur die Betreuung von gewerblichen Mandanten in allen zivil- und strafrechtlichen Fragen, insbesondere des Arbeitsrechts, sicher. Vielmehr übernimmt sie auch die Beratung von privaten Mandanten in allen zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere des Familien- und Verkehrsrechts.
Die Bedürfnisse ihrer Mandanten in den Mittelpunkt der Betreuung zu stellen, ist der Grundsatz der Kanzlei Voß rechtsanwalt. Nicht allein durch eine umfassende und sachkundige Rechtsberatung, sondern auch durch eine persönliche Begleitung prägt die Kanzlei Voß rechtsanwalt das Verhältnis zu ihren Mandanten: Erreichbarkeit, Aufmerksamkeit und Zuverlässigkeit.
Montag - Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
November 2009
Verleihung der Bezeichnung als Fachanwalt für Familienrecht
August 2008
Verleihung der Bezeichnung als Fachanwalt für Arbeitsrecht
Juli 2002
Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Oberlandesgericht Hamm
September 2000
Gründung der Kanzlei Voß rechtsanwalt
Juni 1995 - August 2000
Rechtsanwalt in einer Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei
Juni 1995
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Landgericht Arnsberg
Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Amtsgericht Arnsberg
Januar 1994 - Mai 1995
Juristischer Mitarbeiter in einer Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei
Januar 1991 - November 1993
Juristischer Vorbereitungsdienst bei dem Landgericht Arnsberg
Oktober 1985 - Oktober 1990
Rechtswissenschaftliches Studium an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster